Satzung

nach dem Stand vom 10. November 2014
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein �Vereinsregister-Reg.-Nr. 2520

§ 1 Name, Rechtsform und Sitz
(1) Der Verein führt die Bezeichnung �Förderkreis Lebendige Antike Ludwigshafen am Rhein e. V.�
(2) Sitz des Vereins ist Ludwigshafen am Rhein.
(3) Der Verein ist als �eingetragener Verein� mit eigener Rechtspersönlichkeit im Vereinsregister beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein eingetragen.

� 1 Name, Rechtsform und Sitz
(1) Der Verein f�hrt die Bezeichnung �F�rderkreis Lebendige Antike Ludwigshafen am Rhein e. V.�
(2) Sitz des Vereins ist Ludwigshafen am Rhein.
(3) Der Verein ist als �eingetragener Verein� mit eigener Rechtspers�nlichkeit im Vereinsregister beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein eingetragen.

� 2 Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist die Vermittlung des kulturellen Erbes der Klassischen Antike im Kurpf�lzer Raum. Der Verein will dazu beitragen, die von den Griechen und von den R�mern geschaffenen Grundlagen der europ�ischen Kultur im Bewu�tsein zu halten.
(2) Der Verein f�hrt unter dem Namen �Lebendige Antike Ludwigshafen am Rhein (Kurzfassung: �Lebendige Antike�) die Vortrags- und Veranstaltungsreihe �Lebendige Antike� fort, die in den Jahren 1954 bis 2012 als Arbeitskreis des Theodor-Heuss-Gymnasiums Ludwigshafen am Rhein in der Volkshochschule Ludwigshafen am Rhein bestanden hat.
(3) Der Verein erf�llt seinen Zweck durch
1. Veranstaltungen ( � 3)
2. den �Werner-Thomas-Preis� (� 4)
3. die Tr�gerschaft zweier M�nzsammlungen (� 5)
4. die Herausgabe einer Schriftenreihe (� 6)
5. die Vorhaltung einer Bibliothek (� 7)
6. die F�hrung eines Archivs (� 8)
7. sonstige geeignete Aktivit�ten (� 9).
(4) Der Verein ist selbstlos t�tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

� 3 Veranstaltungen
(1) Der Vorstand oder eine von ihm beauftragte Person plant, organisiert und leitet die Veranstaltungen der �Lebendigen Antike�.
(2) Die Veranstaltungen werden als Bestandteil des Programms der Volkshochschule Ludwigshafen am Rhein gef�hrt. Der Verein schlie�t zu diesem Zweck mit der Volkshochschule Ludwigshafen am Rhein eine Kooperationsvereinbarung ab.
(3) In das Programm der �Lebendigen Antike� werden geeignete Vortrags-, Theater- oder Musikveranstaltungen des Theodor-Heuss-Gymnasiums aufgenommen.
(4) F�r Honorare gilt grunds�tzlich der Tarif der Volkshochschule Ludwigshafen am Rhein; wird in einem Einzelfall aus besonderem Grund hiervon abgewichen, darf das Honorar eine vertretbare Gr��enordnung in keinem Fall �berschreiten.
(5) Erl�se aus den Vortr�gen und Veranstaltungen dienen der Kostendeckung und stehen im �brigen dem Zweck des Vereins zur Verf�gung.

� 4 Werner-Thomas-Preis
(1) Der Verein vergibt einmal j�hrlich an Sch�lerinnen und Sch�ler des Theodor-Heuss-Gymnasiums Ludwigshafen am Rhein den Werner-Thomas-Preis f�r eine herausragende Gesamtleistung in der Verbindung von Griechisch, Latein und Kunst, insbesondere Musik.
(2) Der Werner-Thomas-Preis ist im Jahre 2004 vom Abiturjahrgang 1954 des Theodor-Heuss-Gymnasiums zu Ehren des ehemaligen Schulleiters Oberstudiendirektor Dr. phil. Werner Thomas und zur dauerhaften Bewahrung der von ihm in besonderer Weise repr�sentierten Verbindung der Klassischen Sprachen mit der Musik am Theodor-Heuss-Gymnasium gestiftet worden.
(3) Der Preis wird jeweils an h�chstens zwei Sch�lerinnen oder Sch�ler des Abiturjahrganges aufgrund eines Vorschlages des Theodor-Heuss-Gymnasiums vergeben. �ber die Preisvergabe entscheidet der Vorstand im Benehmen mit der Schulleitung. Der Preis besteht in der Vergabe von B�chern, Partituren, Tontr�gern, des Zuganges zu einem kulturellen Ereignis oder in einem sonst geeigneten Preisobjekt. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der j�hrlichen Abiturentlassungsfeier des Theodor-Heuss-Gymnasiums.
(4) Die Preisvergabe wird aus Mitteln des Vereins erbracht. Der Verein nimmt zweckgebundene Zuwendungen f�r den Werner-Thomas-Preis entgegen. Die von den Stiftern aufgebrachten Mittel, die Zinsertr�ge und die zweckgebundenen Zuwendungen sind Mittel des Vereins. Sie werden als Stiftungsfonds auf einem besonderen Konto verwaltet und zinsbringend angelegt.
(5) Der Verein pflegt die Erinnerung an den Gr�nder der �Lebendigen Antike�, Oberstudiendirektor Dr. phil. Werner Thomas (1910-2011).

� 5 Die M�nzsammlungen
(1) Der Verein ist Eigent�mer zweier M�nzsammlungen:
1. einer Lehrsammlung Griechischer M�nzen
2. einer Sammlung R�mischer M�nzen, der �Roggenkamp-Sammlung�, benannt nach dem seinerzeitigen Stifter Sanit�tsrat Dr. med. Dr. med. dent. Walter Roggenkamp (1898-1991), Ludwigshafen am Rhein.
(2) Die M�nzsammlungen stehen
1. der wissenschaftlichen Forschung
2. der Einsichtnahme durch die interessierte �ffentlichkeit
3. der Bildungsarbeit des Theodor-Heuss-Gymnasiums und der anderen Ludwigshafener Schulen
zur Verf�gung.
(3) Der Vorstand kann die Pflege und die Wartung der Sammlungen einer Person seines Vertrauens �bertragen.
(4) Die Sammlungen werden in einem Banktresor verwahrt.
(5) Der Vorstand erl��t eine Benutzungsordnung.

� 6 Die Schriftenreihe
(1) Der Vorstand gibt namens des Vereins eine Schriftenreihe heraus.
(2) In der Schriftenreihe werden Vortr�ge der �Lebendigen Antike� und Dokumentationen zur �Lebendigen Antike� ver�ffentlicht.
(3) Die Finanzierung der einzelnen Schriften erfolgt nach Ma�gabe der verf�gbaren Mittel und in vertretbarer Kostenh�he.
(4) Die Schriften erhalten eine Internationale Standard Buchnummer (ISBN) und unterliegen dem Pflichtabgaberecht.
(5) Der Vorstand kann die Publikation der Schriften einem Verlag �bertragen.
(6) �ber die Urheberrechte werden mit den Autoren Einzelabreden getroffen.
(7) Verkaufserl�se dienen ausschlie�lich der Kostendeckung und im �brigen dem Zweck des Vereins.

� 7 Die Bibliothek
(1) Der Verein unterh�lt eine Bibliothek. Die Bibliothek ist die Archivbibliothek des Vereins.
(2) Der Bestand der Bibliothek setzt sich zusammen aus
1. den Publikationen der Vortragenden der �Lebendigen Antike� und zu deren Person und Werk
2. einem �berkommenen Altbestand
3. Literatur zum Theodor-Heuss-Gymnasium
4. sonstigen freien Erwerbungen und Zuwendungen mit einem Bezug zum Zweck des Vereins.
(3) Der Vorstand oder eine von ihm beauftragte Person erstellt einen laufenden Katalog des Bibliotheksbestandes.
(4) Der Standort der Bibliothek ist vorrangig die Bibliothek des Theodor-Heuss-Gymnasiums Ludwigshafen am Rhein, im �brigen ein vom Vorstand nach Ma�gabe der tats�chlichen M�glichkeiten bestimmter Ort.

� 8 Das Archiv
(1) Der Verein f�hrt ein Archiv.
(2) Das Archiv hat folgende Bestandteile:
1. die vom Verein �bernommen Akten der �Lebendigen Antike� aus den Jahren 1954 bis 2012
2. die Akten des Vereins seit seiner Gr�ndung im Jahre 2003
3. das Schriftgut und die Materialien zur �Lebendigen Antike� ab 2013
4. sonstige geeignete Archivalien.
(3) Standort des Archivs ist das Stadtarchiv Ludwigshafen am Rhein. Die laufenden Akten werden in jeweiligen Zeitabst�nden dorthin abgegeben.

� 9 Sonstige Aktivit�ten
�ber sonstige geeignete Aktivit�ten entscheidet der Vorstand im Sinne des Zweckes des Vereins und nach Ma�gabe der verf�gbaren Mittel.

� 10 Mittel des Vereins und Gemeinn�tzigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschlie�lich und unmittelbar gemeinn�tzige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
(2) Mittel des Vereins d�rfen nur f�r die satzungsm��igen Zwecke verwendet werden.
(3) Keine Person darf aus Vereinsmitteln Zuwendungen, die dem Zweck des Vereins nicht entsprechen, oder sonst unverh�ltnism��ige Verg�tungen erhalten. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen. Kostenerstattungen f�r satzungsgem��e Ausgaben sind zul�ssig und beschr�nken sich auf den tats�chlichen Aufwand.
(4) Im Falle der Aufl�sung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbeg�nstigten Zweckes f�llt vorhandenes Verm�gen dem �Freundeskreis des Theodor-Heuss-Gymnasiums Ludwigshafen am Rhein e. V.� mit der Auflage zu, es f�r die F�cher Latein und Griechisch zu verwenden.

� 11 Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jede nat�rliche oder juristische Person werden, die bereit ist, den Zweck des Vereins zu unterst�tzen.
(2) F�r Institutionen besteht die M�glichkeit der Korporativen Mitgliedschaft.
(3) Die Mitgliedschaft setzt einen schriftlichen Antrag voraus. �ber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(4) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschlu�. Der Austritt ist bis zum 30. September des jeweiligen Gesch�ftsjahres zum Jahresende schriftlich zu erkl�ren. �ber den Ausschlu� entscheidet der Vorstand, wenn ein Mitglied dem Vereinszweck zuwiderhandelt oder mit dem Mitgliedsbeitrag f�r zwei Gesch�ftsjahre trotz Mahnung s�umig bleibt.

� 12 Rechte der Mitglieder
(1) Jedes Mitglied hat das Recht, Anregungen zur Verwirklichung des Vereinszweckes zu geben.
(2) Jedes Mitglied hat das Recht, f�r die Mitgliederversammlung einen Antrag zur Tagesordnung zu stellen.
(3) Ein Amt im Verein setzt die Mitgliedschaft voraus.

� 13 Mitgliedsbeitrag
(1) Die Mitglieder entrichten einen j�hrlichen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des jeweiligen Gesch�ftsjahres zu zahlen.
(2) Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung f�r das jeweilige Gesch�ftsjahr festgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag liegt nicht unter 12.- Euro und darf 50.- Euro nicht �bersteigen. F�r Auszubildende kann ein niedrigerer Beitrag festgesetzt werden.
(3) F�r Korporative Mitglieder (� 11 Abs. 2) wird der Mitgliedsbeitrag im Einzelfall festgesetzt.

� 14 Spenden
Der Verein nimmt Geld- und Sachspenden und unentgeltliche Dienstleistungen entgegen. �ber die Geldspenden und Sachleistungen werden vom Verein Quittungen ausgestellt.

� 15 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

� 16 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftf�hrer. Der Schatzmeister oder der Schriftf�hrer kann zugleich Stellvertretender Vorsitzender sein, so da� sich die Zahl der Vorstandsmitglieder auf drei Personen beschr�nken kann.
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gew�hlt; er bleibt jedoch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
(3) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, erg�nzt sich der Vorstand durch Zuwahl aus den Mitgliedern. Die Zuwahl mu� auf der n�chstfolgenden Mitgliederversammlung best�tigt werden.
(4) Die Beschl�sse des Vorstandes bed�rfen der Mehrheit.
(5) Vorstand im Sinne von � 26 BGB sind der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied im Sinne von � 26 BGB ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.

� 17 Aufgaben des Vorstandes
(1) Der Vorstand trifft die Ma�nahmen zur Erf�llung des Vereinszweckes und entscheidet �ber die Verwendung der Mittel. Er kann zu einzelnen Ma�nahmen die Entscheidung der Mitgliederversammlung herbeif�hren.
(2) Der Vorstand f�hrt nach Ma�gabe der jeweiligen Vorstandsfunktionen die laufenden Gesch�fte. �ber Einnahmen und Ausgaben f�hrt der Schatzmeister Buch. Er erstattet der Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht.
(3) Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein und hat deren Leitung. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt in schriftlicher Form sp�testens drei Wochen vor dem Termin unter Festsetzung der Tagesordnung.
(4) Vorstandssitzungen finden je nach Bedarf statt und werden vom Vorsitzenden einberufen. �ber die Sitzung wird ein Protokoll gefertigt. Das Protokoll wird vom Vorstand (� 16 Abs. 1) unterzeichnet.
(5) Der Vorstand erh�lt f�r seine T�tigkeit keine Verg�tung. Notwendige Aufwendungen werden erstattet.

� 18 Mitgliederversammlung
(1) Die Ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt.
(2) Eine au�erordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn besondere Gr�nde vorliegen.
(3) Die Mitgliederversammlung beschlie�t �ber die Wahl des Vorstandes, die Entlastung des Vorstandes, den Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters, Satzungs�nderungen, Erweiterung der Tagesordnung, die Bestellung des Kassenpr�fers und die Entgegennahme von dessen Pr�fbericht, die Aufl�sung des Vereins und in den F�llen der �� 13 Abs. 2 Satz 1 (H�he des Mitgliedsbeitrages), 16 Abs. 3 Satz 2 (Zuwahl des Vorstandes), 17 Abs. 1 Satz 2 (Ma�nahmen zur Erf�llung des Vereinszweckes.
(4) Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgem��er Einladung (� 17 Abs. 3) unabh�ngig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlu�f�hig.
(5) Beschl�sse der Mitgliederversammlung werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Im Falle von Satzungs�nderungen und der Aufl�sung des Vereins bedarf es einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Satzungs�nderung und Aufl�sung des Vereins k�nnen nur beschlossen werden, wenn ein entsprechender Tagesordnungspunkt in der Einladung zur Mitgliederversammlung angek�ndigt ist.
(6) Die Beschl�sse der Mitgliederversammlung werden in offener Abstimmung getroffen. Die Abstimmung ist geheim durchzuf�hren, wenn ein Mitglied dies verlangt.
(7) �ber die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll erstellt. Das Protokoll wird vom Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen Abwesenheit vom Stellvertretenden Vorsitzenden, und vom Schriftf�hrer unterzeichnet; ist der Vorsitzende abwesend und der Stellvertretende Vorsitzende zugleich Schriftf�hrer (� 16 Abs. 1 Satz 2), wird die zweite Unterschrift von einem Mitglied des Vereins unterzeichnet, das an der Mitgliederversammlung teilgenommen hat.

� 19 Kassenpr�fung
(1) Der Kassenpr�fer wird f�r drei Jahre bestellt. Er mu� nicht Mitglied des Vereins sein. Er darf nicht Mitglied des Vorstandes sein.
(2) Der Kassenpr�fer erstattet der Mitgliederversammlung Bericht. Die Mitgliederversammlung beschlie�t �ber die Entlastung des Vorstandes nach Ma�gabe des Pr�fberichtes.
(3) Der Kassenpr�fer erh�lt entweder eine etwaige gesetzliche Verg�tung oder den Ersatz seiner Aufwendungen.

� 20 Gesch�ftsjahr
Gesch�ftsjahr ist das Kalenderjahr.

� 21 Internet-Auftritt
(1) Der Verein unterh�lt einen Internet-Auftritt.
(2) Der Internet-Auftritt erm�glicht den Zugang zu Informationen �ber die Satzung und die T�tigkeit des Vereins, zum Programm der �Lebendigen Antike� sowie �ber den Bestand der Bibliothek.
(3) Der Vorstand kann die Betreuung des Internet-Auftrittes einer Person seines Vertrauens �bertragen.

� 22 Kontaktpflege
Der Verein pflegt Kontakte mit dem Theodor-Heuss-Gymnasium, der Volkshochschule Ludwigshafen am Rhein, dem Freundeskreis des Theodor-Heuss-Gymnasiums e. V. und nach Ma�gabe des Vereinszweckes mit �hnlichen Vereinigungen und mit wissenschaftlichen Institutionen.